Kurzzeitpflege

und Verhinderungspflege

Unser Kurzzeitpflege-Angebot dient der Entlastung pflegender Angehöriger durch fachlich kompetente Pflege in unserem Seniorenheim u.a. nach Krankenhausaufenthalten, bei kurzfristiger Verschlechterung der Gesundheit und bei Urlaubsaufenthalt der pflegenden Angehörigen

Damit Sie sich von der anstrengenden Pflege- und Betreuung Ihres pflegebedürftigen Angehörigen erholen können, oder wenn Sie eine Vertretung benötigen (z.B. im Falle von Krankheit), springt die AWO für Sie ein und versorgt den Pflegebedürftigen stellvertretend für die Hauptpflegeperson nach §39 SGB XI.

Eine Übersicht unserer aktuellen Preise können Sie im grauen Kasten auf der rechten Seite herunterladen.